Rhäticom AG
Rossbodenstrasse 33
CH-7000 Chur

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RHÄTICOM-GRUPPE (RHÄTICOM)

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der RHÄTICOM-Gruppe gelten für die folgenden
Unternehmen (nachfolgend zusammenfassend «RHÄTICOM»):

  • Rhäticom AG, Via Nouva 11, 7505 Celerina/Schlarigna
  • Rhäticom AG, Rossbodenstrasse 33, 7000 Chur
  • Rhäticom AG, Riedstrasse 1, 8953 Dietikon
  • Partelcom AG, Fürstenlandstrasse 96, 9000 St. Gallen
  • Lixnet AG, Kirchbergstrasse 105, 3400 Burgdorf
  • Pilacom AG, Industriestrasse 14, 6010 Kriens

Diese Unternehmen bezwecken insbesondere die Projektierung, die Realisierung und den Unterhalt sowie den Handel von und mit Funksystemen, Gebäudekommunikation, Sende- und Videoanlagen aller Art sowie die Entwicklung und Herstellung von elektronischen Steuerungen und Geräten. Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Lieferungen, Beratungsleistungen und alle sonstigen Leistungen von RHÄTICOM. Zwischen RHÄTICOM und ihren Kunden gelten die nachfolgenden AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung aktuellen Fassung. Schliesst der Kunde einen schriftlichen Vertrag mit RHÄTICOM, gelten die jeweiligen zu diesem Zeitpunkt aktuellen AGB.

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit RHÄTICOM geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zur ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch RHÄTICOM. Der Kunde bestätigt bei Inanspruchnahme von Leistungen von RHÄTICOM sowie bei Vertragsschluss, diese AGB einschliesslich Liefer- und Zahlungsbedingungen umfassend anzuerkennen.

Informationen von RHÄTICOM
Prospekt- und Werbematerial sowie technische Unterlagen von RHÄTICOM sowie die Websites www.rhaeticom.ch, www.partelcom.ch, www.lixnet.ch und www.pilacom.ch (nachfolgend «Websites») beinhalten Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. RHÄTICOM bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann RHÄTICOM weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Sämtliche Angebote in Prospekt- und Werbematerial, in technischen Unterlagen von RHÄTICOM sowie auf den Websites www.rhaeticom.ch, www.partelcom.ch, www.lixnet.ch und www.pilacom.ch gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.

RHÄTICOM kann keine Garantie abgeben, dass angebotene Waren zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind und die angebotenen Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit, Lieferzeiten und Dienstleistungen ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

Preise
Sämtliche Preisangaben bei Offerten und auf Prospekt- und Werbematerial von RHÄTICOM sowie auf den Websites verstehen sich netto ab Werk und, soweit nicht anders angegeben, exklusive die gesetzliche Mehrwertsteuer. Den angegebenen Preisen wird die jeweilige Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Lieferung zugeschlagen. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt zu den jeweiligen aktuellen Ansätzen.

Allfällige Liefer-, Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie Abgaben, Gebühren, Zölle etc. werden, wenn nicht anders angegeben oder wenn kein Pauschalpreis vereinbart wurde, zusätzlich in Rechnung gestellt und sind durch den Kunden zu bezahlen.

Preisanpassungen nach Vertragsschluss sind möglich und werden vom Kunden anerkannt, sofern ausdrücklich Gleitpreise vereinbart wurden, bei Lieferfristverlängerung, bei nachträglichen Bestellungsänderungen oder bei tatsächlich anderen Verhältnissen als vom Kunden beschrieben.

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann RHÄTICOM vor Vertragsschluss Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen.

Vertragsabschluss
Offerten von RHÄTICOM stellen ein verbindliches Angebot an die Kunden dar, Produkte und/oder Dienstleistungen zu bestellen oder Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Mit der Bestellung respektive Annahme der jeweiligen Offerte durch den Kunden kommt der Vertrag zwischen RHÄTICOM und dem Kunden zustande. RHÄTICOM übermittelt dem Kunden daraufhin eine Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vermerkt, gibt es für den Kunden kein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die von RHÄTICOM ihm zugestellte Auftragsbestätigung auf Stimmigkeit zu kontrollieren. Allfällige Unstimmigkeiten hat der Kunde RHÄTICOM umgehend mitzuteilen. Ohne eine entsprechende Mitteilung des Kunden innert 3 Arbeitstagen seit Zustellung der Auftragsbestätigung gilt diese als vom Kunden kontrolliert und in Ordnung.

Der Vertragsschluss umfasst stets den tatsächlich vereinbarten Lieferumfang respektive Dienstleistung
von RHÄTICOM. Zusätzlich geleistete Arbeiten und gelieferte Produkte sowie kostenverteuernde Mehraufwendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Waren und/oder Dienstleistungen nicht oder nicht vollständig geliefert oder erbracht werden können, ist RHÄTICOM berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei RHÄTICOM eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden (anteilsmässig) zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. RHÄTICOM ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung oder Ersatzdienstleistung verpflichtet und ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Zahlungsmodalitäten
Zahlungen sind, ohne jegliche Abzüge zu leisten, auch für erfolgte Teillieferungen.

Zurückbehalten von Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen, Beanstandungen oder Gegenforderungen ist nicht zulässig. Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile
fehlen, dadurch aber der Gebrauch der Lieferung möglich ist.

Die Rechnungen von RHÄTICOM sind innert 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. RHÄTICOM kann bei
Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal CHF 20.— pro Mahnung erheben. Beanstandungen des Kunden beeinflussen die Fälligkeit der Rechnung nicht. Verrechnung durch den Kunden wird ausgeschlossen.

RHÄTICOM ist berechtigt, nach erfolgter Auftragsbestätigung vom Kunden eine Akontozahlung nach ihrem Ermessen zu fordern.

Bei Nichtleistung von Akontozahlungen ist RHÄTICOM berechtigt, ihre Arbeiten einzustellen und/oder nach der zweiten Mahnung wahlweise die fällige Zahlung fordern und/oder für den noch offenen Restbetrag eine Sicherheitsleistung zu verlangen, oder aber vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von RHÄTICOM.

Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge
Grundsätzlicher Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Gesellschaft von RHÄTICOM.

Sämtliche Terminangaben von RHÄTICOM sind unverbindliche Richttermine. Bei Lieferverzögerungen
ist RHÄTICOM bemüht, den Kunden so aktuell wie möglich über den Stand der Lieferung zu informieren. Sämtliche möglichen Ansprüche des Kunden wegen Lieferverzögerungen werden wegbedungen.

Die Lieferfrist wird angemessen verlängert und/oder ist RHÄTICOM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
a) wenn Angaben, welche für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Besteller diese nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht.
b) wenn Hindernisse auftreten, die trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden können wie beispielsweise Epidemien und Pandemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete Zulieferungen von Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, behördliche oder sonstige Massnahmen irgendwelcher Art, Transporthindernisse oder Naturereignisse.
c) wenn der Besteller mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand ist oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Installationen, Inbetriebnahmen, Wartungen etc. durch RHÄTICOM vor Ort ohne Weiteres durchgeführt werden können. Allfällige Schäden aufgrund von Säumnis gehen zu Lasten des Kunden. Reinigungsarbeiten werden ebenfalls nach den üblichen Regieansätzen dem Kunden in Rechnung gestellt.

Mehrkosten durch übermässigen Zeit- und Spesenaufwand des Monteurs wegen unverschuldeten Arbeitsunterbrüchen etc. werden separat in Rechnung gestellt. Kann die Montage infolge verspäteter Bestellung oder anderer Gründe, welche RHÄTICOM nicht zu verantworten hat, erst bei weit fortgeschrittenem Bau ausgeführt werden oder wird die Montage deshalb erschwert, hat der Kunde die daraus anfallenden Mehrkosten zu tragen.

Bei Lieferung auf Abruf ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung nach erfolgter Mitteilung durch RHÄTICOM innert 10 Arbeitstagen abzurufen, resp. einen Liefertermin zu vereinbaren. Verletzt der Kunde diese Pflicht, ist RHÄTICOM berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Erfolgt der Abruf auch innert einer von RHÄTICOM angesetzten Nachfrist nicht, gilt die Ware als geliefert und der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet.

Nutzen und Gefahr gehen beim Abholen durch den Kunden oder mit der Mitteilung der Abrufbereitschaft auf den Kunden über. Bei Lieferung durch RHÄTICOM gehen Nutzen und Gefahr vor dem Ablad vor Ort beim Kunden und bei Montage durch RHÄTICOM mit erfolgtem Einbau auf den Kunden über. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Kunden.

Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann RHÄTICOM den Vertrag nach einer schriftlichen Rügemitteilung an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Lieferung und die Umtriebe in Rechnung stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei der Entgegennahme, nach Eingang der Lieferung beim Kunden
respektive nach erfolgter Montage, umgehend zu prüfen und allfällige Mängel, für welche RHÄTICOM Gewähr leistet, innert 10 Tagen zu rügen, ansonsten verwirken hieraus sämtliche Ansprüche des Kunden. Bei Abwesenheit des Kunden bei der Lieferung oder bei der Montage durch RHÄTICOM gilt die Ware respektive die Montage nach Ablauf von fünf Arbeitstagen als fehlerfrei und genehmigt.

Rücksendungen an RHÄTICOM erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Waren originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer ausführlichen Beschreibung der Mängel, zurückzuschicken oder RHÄTICOM anzuweisen, die Waren auf seine Kosten und auf eigene Gefahr des Kunden abzuholen.

Ergibt sich bei der Prüfung durch RHÄTICOM, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann RHÄTICOM die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.

Bei Waren, welche die Monteure von RHÄTICOM im Einverständnis mit dem Kunden vom Montageort mitnehmen, verzichtet der Kunde auf sämtliche Eigentumsrechte und Ansprüche. RHÄTICOM ist insbesondere ermächtigt, solche Waren zu entsorgen.

Gewährleistung
RHÄTICOM liefert Waren und erbringt Dienstleistungen in einwandfreier Qualität. Für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, unsachgemässem eigenem Einbau oder eigener Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen durch den Kunden, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder aufgrund übermässiger Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen, übernimmt RHÄTICOM keine Gewährleistung. Verbrauchsmaterial begründen keine Gewährleistung.

Für vom Kunden eingebrachten oder zur Verfügung gestellten Materialien oder Gegenstände, welche auf Wunsch des Kunden bei oder in Waren von RHÄTICOM eingebaut oder sonst wie verwendet werden, oder für vom Kunden selbst ausgeführte Arbeiten, wird, auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Waren von RHÄTICOM, jegliche Gewährleistung und Haftung wegbedungen.

Stellt RHÄTICOM auf Pläne und Masse des Kunden ab, ist der Kunde dafür verantwortlich und entfällt
dafür auch jegliche Gewährleistung.

Bei rechtzeitig gerügten Mängeln übernimmt RHÄTICOM während einer Gewährleistungsfrist gemäss Auftragsbestätigung / Rechnung jeweils seit dem Lieferdatum, die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit. Bei verwendeten Produkten Dritter richtet sich die Gewährleistungspflicht nach dessen Angaben. Es liegt im Ermessen von RHÄTICOM, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die Transportkosten und Porto sind nicht Bestandteil von Garantieleistungen.

Bei der Umsetzung von Kundenwünschen, welche von den Empfehlungen von RHÄTICOM abweichen, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Beschädigungen durch Monteure von RHÄTICOM werden nur anerkannt, sofern diese rapportiert und
anerkannt sind.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen ist auch die normale Abnützung, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falsche Bedienung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische oder elektrolytische Einflüsse, Korrosionen, Einwirkungen durch Witterung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen.

Ebenfalls von den Garantieleistungen ausgeschlossen ist, wenn der Besteller oder Dritte ohne die Zustimmung von RHÄTICOM Änderungen und Reparaturen selber vornimmt oder wenn der Besteller nicht umgehend Massnahmen trifft, um weitergehenden Schaden zu verhindern. Für Garantiearbeiten an unzugänglichen Stellen ist durch den Kunden die entsprechende Gerüstung zu erstellen.

Garantiefälle gestatten weder einen Rückbehalt von Zahlungen noch Anspruch auf Schadenersatz. Bei ohne Montage verkauften Produkten beschränkt sich die Garantiepflicht allein auf das Material.

Haftung
RHÄTICOM schliesst jede Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen RHÄTICOM und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. RHÄTICOM haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden und von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

Weitere Bestimmungen
Technische Unterlagen von RHÄTICOM sind deren geistiges Eigentum und durch den Kunden vertraulich zu behandeln.

Die speziellen Bedingungen und allgemeinen Konditionen (Merkblatt Mobile Inhouse-Lösungen) von RHÄTICOM sind integrierender Bestandteil dieser AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit
ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist der jeweilige Firmensitz der betreffenden «RHÄTICOM-Gesellschaft», soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.


Celerina, 15. Januar 2021